Düngebedarfsermittlung Zweitfrucht, neu und einfacher ab Sommer/Herbst 2021
wie bereits mehrfach angekündigt braucht es ab Sommer/Herbst 2021 keine eigene Berechnung mehr für den Düngebedarf einer Zweitfrucht (ähnlich zu Zwischenfrüchten). Im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt (26/2021. S. 30/31) erläutert ein Artikel der LfL die genauen Vorgaben.
Dieser Artikel ist gleichzeitig der Nachweis für den Landwirt, den Düngebedarf für die Zweitfrucht ermittelt zu haben.
Unter "Formulare und Download/Düngeverordnung 2021" auf unserer Homepage ist dieser auch zu finden.
Was ist eine Zweitfrucht?
Zweitfrüchte sind Kulturen, die vor dem 01.08. gesät und bis 31.12. geerntet werden sowie im Herbst (nach 1.8.) gesäte Kulturen, deren Ernte im darauffolgenden Frühjahr stattfindet. Eine Düngebedarfsermittlung Zweitfrucht erfolgt z. B. für Winterroggen vor Silomais oder Weidelgras nach Wintergerste.
Die ausgebrachten Düngemengen zur Zweitfrucht sind aufzuzeichnen! Auf der Internetseite der Lfl gibt es eine Beispielsberechnung.
https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/276880/index.php
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