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Infos zur neuen Düngeverordnung

Details zur neuen Düngeverordnung

 

Hinsichtlich der neuen Düngeverordnung wird nun deutlich, wo die größten Probleme für die Betriebe sein werden. Es gibt nun vier Grenzen für die Düngung, die unabhängig voneinander eingehalten werden müssen:

  1. Düngebedarfsermittlung
    Der Düngebedarf (N&P) muss für jede Kultur einzeln schriftlich berechnet werden. Dazu gibt es bundeseinheitliche Obergrenzen, die an den eigenen Betrieb angepasst werden müssen.
  2. 170 kg N/ha aus organischem Dünger
    Diese Grenze beschränkt die Ausbringung von organischem Dünger auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Diese Regelung wird nun auf Biogas-Gärrest, Kompost und Klärschlamm ausgeweitet.
  3. Feld-Stall-Bilanz für N und P
    Diese Bilanz entspricht der Nährstoffbilanz und ermittelt, wie viele Nährstoffe (N&P) auf die Fläche ausgebracht werden und wie viele über den Ertrag wieder abgefahren werden.
  4. Stoffstrombilanz
    Diese Bilanz entspricht der Hof-Tor-Bilanz. Dabei werden alle Zu- und Abgänge von Nährstoffen im Betrieb bilanziert.

Von den vier Grenzwerten werden insbesondere die 170 kg N/ha-Regelung und die Feld-Stall-Bilanz die Betriebe einschränken.

Hier geht’s zur Nährstoffbörse:   https://naehrstoff.maschinenring.de/naehrstoffapp/insertions

Link zu den „EDV-Fachprogrammen im Bereich Düngung“ der LfL:  http://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/032467/index.php

Link zu „Häufig gestellte Fragen zur DüngeVO“ der LfL: http://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/170760/index.php