Beachten Sie
1. Den Verrechnungssätzen sind normale Verhältnisse zugrunde gelegt. Bei Arbeitserschwernissen (z.B. starke Hanglage, Lagergetreide) sind Zuschläge vor Beginn der Arbeit zu vereinbaren und auf dem Arbeitszettel zu vermerken.
2. Soweit Maschinen und Geräte ohne Bedienungsmann ausgeliehen werden, sind sie nach der Arbeit sofort dem Besitzer in ordnungsgemäßem und sauberem Zustand zurückzugeben, außerdem ist dabei ein Zuschlag bis zu 20% möglich.
3. Sollte die Arbeit mit der geliehenen Maschine nicht zur vorgesehenen Zeit ausgeführt werden können, so muss der Besitzer verständigt werden, damit die Maschine anderweitig zur Verfügung steht. Bei Solomaschinen sind auch Halbtages- (3-facher Stundensatz) oder Tagespreise (6-facher Stundensatz) möglich.
4. Bis 5 km Anfahrt und 5 km Abfahrt werden nicht berechnet.
5. Der Treibstoffpreis, ist in den Verrechnungssätzen enthalten; jedoch nicht Spritzmittel, Düngemittel, Saatgut etc.. Preisbasis für das Diesel ist der Preis mit 1,30 €/Liter brutto. Pro 10 PS Leistung ist ein Dieselverbrauch von 1,1 Liter angesetzt.
6. Bei selbstfahrenden Maschinen, z.B. SF-Mähdreschern, verstehen sich die Sätze immer einschließlich Fahrer.
7. Für kleine Flächen können Zuschläge erhoben werden.
8. die Verrechnungssätze gelten nur für die Abrechnung zwischen Land- und Forstwirten im Maschinenring. Bei Arbeiten im nicht landwirtschaftlichen Bereich wie z. B. für die MR Dienstleistungs GmbH gelten teilweise andere Preise, Steuersätze und Versicherungsbedingungen.
9. Sollten Sie Maschinen oder Geräte nicht in der Preisliste finden, fragen Sie in der MR-Geschäftsstelle nach.
10. Die Verrechnungssätze sind Bruttopreise (MwSt. enthalten).
11. Wir weisen nochmals darauf hin, dass die Verrechnungssätze keine Festpreise darstellen und deshalb auch Abweichungen je nach Region und Nachfrage möglich sind