Jeder Landwirt oder Lohnunternehmer, der Mitarbeiter (gilt auch für Mifas mit Arbeitsvertrag) angestellt hat, egal ob in Vollzeit, Teilzeit, geringfügig (Minijob) oder kurzfristig (70 Tage) muss für seine Mitarbeiter eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung sicherzustellen. Er kann damit einen externen Dienstleister beauftragen oder selbst am sogenannten LUV-Modell teilzunehmen, das von der SVLFG kostenlos angeboten wird. Wenn das also auch für Dich zutrifft und Du keinen externen Dienstleister beauftragen möchtest melde Dich zu dieser kostenlosen Fortbildung an!
Referenten: Mitarbeiter der SVLFG, Bereich Prävention
TN-Beitrag: 0,00 € (Wird von der SVLFG übernommen, für Essen und Getränke ist gesorgt)
Anmeldung im MR-Büro unter 08669/86 55 0